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Photovoltaik-Pflicht: Warum für Leichtbauhallen Ausnahmen gelten

Baden-Württemberg hat eine Photovoltaik-Pflicht erlassen. Doch anders als eine Stahlhalle kann eine Leichtbauhalle in vielen Fällen weiter ohne Photovoltaikanlage gebaut werden. Warum eigentlich?

| Lesedauer: 3min.

Neue Verordnung in Baden-Württemberg

Mit Sonnenergie die Umwelt schützen, diese Idee steckt hinter der Photovoltaik-Pflicht. Baden-Württemberg mit seiner grünen Landesregierung hat als erstes Bundesland eine entsprechende Verordnung beschlossen. Los ging es zu Jahresbeginn. In einigen anderen Bundesländern wird eine Photovoltaik-Pflicht ebenfalls diskutiert.

Die Idee ist bestechend: auf großen Flächen wird Sonnenenergie in Strom verwandelt. Doch die Anlagen sind teuer. Rund zehn Jahre dauert es, bis sich eine Photovoltaikanlage rechnet. Für Unternehmen, die eine neue Lagerhalle oder Logistikhalle planen, stellt sich deshalb die Frage: Muss nach der neuen Landesverordnung in Baden-Württemberg eine Leichtbauhalle zwingend mit Photovoltaikanlage gebaut werden? Die klare Antwort ist: Nein. Während bei Neubauten aus Stahl oder Stahlbeton für Firmengebäude und Parkplätze (sowie für Wohngebäude) eine Photovoltaikanlage Pflicht ist, greifen bei Industriezelten in Leichtbauweise Ausnahmen.

 

Warum gibt es für Leichtbauhallen Ausnahmen?

Grundsätzlich gilt: Ob dem Bauantrag zugestimmt wird oder nicht, ist eine Einzelfallentscheidung jedes Bauamts. Mit ihrer Erfahrung aus tausenden Hallenbau-Projekten mit hunderten Bauämtern kennen sich die Experten von Herchenbach mit den Vorteilen von Leichtbauhallen bestens aus. Sie beraten und begleiten Kunden während der Planung, des Bauprozesses und darüber hinaus. Und sie liefern gute Argumente, warum die Photovoltaik-Pflicht bei Leichtbauhallen nicht zwingend umgesetzt werden muss.

1. Die Bauweise

  • Schnellbauhallen in Leichtbauweise werden nicht verschweißt, sondern verschraubt.
  • In vielen Fällen ist kein Fundament nötig. Eine kostengünstige Verankerung mit Erdnägeln reicht aus.
  • Wird die Gewerbehalle nicht mehr benötigt, kann sie einfach abgebaut und an einem anderen Ort wieder aufgebaut werden.
  • Dazu werden 98% der Bauteile wiederverwertet. Das macht den Hallenbau  nachhaltig.
  • Damit können die Industriezelte als Gebäude anerkannt werden, die „im Rahmen der notwendigen Nutzung temporär entfernt oder bewegt werden müssen“. Für diese Bauten gilt die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg nicht.

2. Die Standzeit

  • Zwar sind Industriezelte von Herchenbach für eine Standzeit von 50 Jahren zertifiziert. Durch ihre Systembauweise rechnen sie sich aber schon bei Standzeiten von Monaten oder wenigen Jahren.
  • Für Unternehmen, die eine Halle für einen bestimmten Zeitraum brauchen oder noch nicht wissen, wie lange ihr Lagerbedarf besteht, sind Leichtbauhallen eine optimale Lösung auf Zeit.
  • Herchenbach bietet dafür neben dem Kauf günstige Mietoptionen an. In diesem Fall wird die Halle nur so lange bezahlt, wie sie wirklich benötigt wird, und dann wieder abgebaut.
  • Auch diese temporär genutzten und provisorischen gewerblichen Bauten fallen aus der neuen Regelung.

Kommen Sie mit uns ins Gespräch. Wir beraten Sie ausführlich zur Photovoltaik-Pflicht und den Ausnahmen. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir die Schnellbauhalle, die am besten zu Ihren Lager- und Logistikbedürfnissen passt – einfach und günstig.

FAQs zu Solaranlagen

Zwei Anlagentypen werden unter dem Begriff Solaranlage zusammengefasst: Solarthermie und Photovoltaik. Beide nutzen die Sonnenenergie. Ziel ist, fossile Brennstoffe einzusparen. Doch der Aufbau und die Nutzung sind unterschiedlich.

Was ist eine Photovoltaikanlage?

Eine Photovoltaik-Anlage verwandelt die Kraft der Sonne in Storm. Dafür werden Module aus Solarzellen genutzt.

Was ist Solarthermie?

Bei der Solarthermie werden Sonnenkollektoren zur Energiegewinnung genutzt. Auf diese Weise wird Wärme gesammelt, die beispielsweise zur Warmwassererzeugung genutzt werden kann.

Industriezelt mit Solaranlage: Geht das?

Doch was ist, wenn ein Unternehmen eine Photovoltaikanlage auf das Hallendach bauen will – beispielsweise um firmeneigene Ziele zur CO2—Reduktion umzusetzen?

  • Bei Bedarf kann auf einer Herchenbach-Halle eine Photovoltaikanlage installiert werden.
  • Dazu wird die Statik der Hallenprofile neu berechnet: Zu den Wind- und Schneelasten, die am Standort gelten, kommen die Lasten für die Photovoltaikanlage.
  • Als Sonderanfertigung auf Kundenwunsch kann die Anlage in die Herchenbach-Dachkonstruktion eingebaut werden.

Lässt sich mit Leichtbauhallen Strom sparen?

Zur CO2-Reduktion ist nicht zwingend eine Photovoltaikanlage erforderlich. In Sachen Stromsparen bieten die Industriezelte von Herchenbach nämlich einen entscheidenden Vorteil. Die Dachplane aus hochreißfestem Industrie-PVC ist lichtdurchlässig. Selbst bei regnerischem Wetter werden in der Lagerhalle tagsüber 500 Lux erreicht – ohne zusätzliche künstliche Beleuchtung. Das spart Strom und reduziert so den Einsatz fossiler Energieträger.

Warum Leichtbauhallen von Herchenbach?

Durch ihre Systembauweise bieten die Leichtbauhallen viele Vorteile. Sie sind einfach und schnell aufgebaut, werden genauso schnell abgebaut und können nachhaltig wiederverwertet werden. Als temporär genutzte Gebäude fallen sie nicht unter die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg. Herchenbach bietet für den Hallenbau kostengünstige Finanzierungsmodelle auch zur Miete sowie ein Full-Service-Paket an Beratungsleistungen. Profitieren Sie von den Erfahrungen unserer Hallenbau-Experten. Lassen Sie sich jetzt zu Leichtbauhallen und den Ausnahmen von der Photovoltaik-Pflicht beraten.

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