Hinweisgebersystem

Informationen für Whistleblower - Online-Plattform

Im Rahmen gesetzlicher Vorgaben bieten wir unseren Mitarbeitern, Lieferanten und Partnern den neuen Service eines Hinweisgebersystems über die Plattform „Whistleblowing“ an. Diese Plattform ermöglicht es Ihnen, Hinweise auf gesetzliche oder ethische Missstände oder Fehlverhalten in unserem Unternehmen zu geben, entweder anonym oder unter Angabe Ihres Namens.

Zu den meldefähigen Verstößen zählen unter anderem:

  • Verstöße gegen geltendes Recht oder Unternehmensrichtlinien
  • Unsachgemäßer Umgang mit Gefahrstoffen
  • Missbrauch von Daten
  • Korruption
  • Verstöße gegen Vorschriften der Arbeitssicherheit

Meldungen können sich auf das Verhalten von Beschäftigten sowie von Dritten (externe Geschäftspartner oder Dienstleister) beziehen, die gegen gesetzliche Vorschriften, Unternehmensrichtlinien oder betriebliche/tarifliche Regelungen verstoßen.

Das Hinweisgebersystem steht Ihnen zur Verfügung, wenn andere Meldewege über Vorgesetzte oder andere Ansprechpartner erfolglos waren und/oder Sie Nachteile beim Aufdecken des Verstoßes befürchten. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, vertrauliche und geschützte Meldungen abzugeben.

Was können Sie tun?

Sollten Sie Zeuge eines Fehlverhaltens werden oder entsprechende Situationen auch nur beiläufig mitbekommen oder von einem Kollegen oder Vorgesetzten zu einer bestimmten Handlung gedrängt werden, können Sie über verschiedene Meldewege eine vertrauensvolle und geschützte Meldung abgeben. Dies ist sowohl anonym als auch unter Angabe Ihrer Kontaktdaten möglich.

Wie kann die Meldung abgegeben werden?

Sie haben die Wahl, eine Meldung anonym oder mit freiwilliger Angabe Ihrer persönlichen Daten abzugeben. Nutzen Sie hierfür einfach die Online-Plattform für die Abgabe eines Hinweises.

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Vertraulichkeit und Weitergabe von Informationen

Jeder ernsthafte Hinweis wird sorgfältig geprüft und bearbeitet. Wenn der Hinweisgeber seine Identität preisgibt, werden die gemeldeten Informationen einschließlich der Namen der betroffenen Personen nur dann an Dritte weitergegeben, wenn dies von Gerichten oder Behörden angeordnet wird oder der Betroffene ausdrücklich zugestimmt hat. Bei anonymen Meldungen ist die Identität des Hinweisgebers auch bei Anfragen der Staatsanwaltschaft nicht feststellbar und kann somit nicht offengelegt werden.

Freundliche Grüße,

Herchenbach Industrial Buildings GmbH