Arbeitsschutz in Leichtbauhallen
Doch welche Temperaturen sind in einer Halle zulässig, wenn sie nicht als reine Lagerfläche genutzt wird, sondern dauerhaft als Arbeitsplatz von Mitarbeitern? Der Gesetzgeber hat die „gesundheitlich zuträgliche Temperatur“ festgelegt.
An Arbeitsplätzen sollen, je nach Schwere der Arbeit, mindestens zwischen 12 Grad Celsius und 20 Grad Celsius herrschen. In Sozialräumen (beispielsweise für Pausenzeiten oder Bereitschaftsdienste) sind es mindestens 21 Grad Celsius. Kann allerdings die Temperatur durch technische Maßnahmen nicht erreicht werden, beispielsweise weil es sich um Kühlräume beziehungsweise Lagerhallen handelt, reicht es, wenn der Arbeitsgeber ausreichend wärmende Arbeitskleidung und entsprechende Pausen in einem beheizten Pausenraum ermöglicht. Vereinbart werden kann auch, dass der Arbeitgeber warme Getränke zur Verfügung stellt.