Sicher gegen Funkenflug – optimaler Brandschutz für Leichtbauhallen

Bauen am Bestandsgebäude – mit Aluminiumleichtbauhallen von Herchenbach kein Problem. Doch die Industriezelte bieten in puncto Brandschutz noch mehr.

| Lesedauer: 3min.

    Kurzfristig wird neuer Lagerplatz benötigt, auf dem Firmengelände ist bereits eine geeignete Fläche vorhanden. Doch zum Bestandsgebäude kann nicht der in der Landesbauordnung vorgesehene Mindestabstand eingehalten werden? Mit den flexiblen Leichtbauhallen von Herchenbach lässt sich das Projekt trotzdem schnell und einfach nach der Brandschutzverordnung umsetzen.

    • „harte Bedachung“ als Brandschutz baurechtlich zugelassen
    • RWA-Klappen
    • Bauliche Lösungen für Flucht- und Rettungswege

    "Harte Bedachung" auch gedämmt

    Herchenbach verwendet für seine Aluminiumhallen ein hochwertiges Dachtextil aus hochreißfester Industrie-PVC-Plane. Zugelassen ist die Dachmembran dieser Satteldachhallen für dauerhaften Bau mit einer Standzeit von 50 Jahren. Alle Herchenbach-Dachplanen werden einfach über ein Keder-Nut-System montiert und bieten Schutz vor 99,8% der UVA- und UVB Strahlung. Um den Anforderungen des Brandschutzes zu genügen, bietet Herchenbach zwei spezielle Dachtextilien an.

    Heba-Dach+

    • ausgestattet mit einem speziellen Glasfaservlies
    • erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben an eine harte Bedachung
    • widerstandsfähig gegenüber Hitzeeinwirkungen und Funkenflug
    • ein Brandüberschlag in die Halle wird verhindert

    Hebatherm+

    • gleiche Ausstattung wie Heba-Dach +
    • zusätzliches Polyestervlies
    • bessere Dämmung

    In beiden Varianten sorgt eine zusätzliche Innenplane dafür, dass kein Kondenswasser in die Halle oder auf die Lagergüter tropft.

    Rauch- und Wärmabzugssystem

    Die textile Bedachung der Leichtbauhallen fungiert im Brandfall bereits als Entrauchungsfläche. Macht die Genehmigungsbehörde allerdings besondere Auflagen für Rauch- und Wärmeabzugssysteme (RWA), können ins Hallendach auch RWA-Klappen integriert werden. Das System von Herchenbach ist nach EN 12101-2 zertifiziert. Eine bis zu 400 m² große Halle kann mit einer Klappe entraucht werden. Bei größeren Hallen und entsprechenden Auflagen müssen mehr Systeme einbaut werden.

    Notausgang und Paniktür

    Die Arbeitsstättenverordnung, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch in Leichtbauhallen regelt, verlangt zudem: Jede Lagerhalle benötigt grundsätzlich Fluchttüren. Je nach Hallennutzung stehen zwei Türmodelle zur Auswahl: Notausgang und Paniktür. Durch den speziellen Öffnungsmechanismus kann die Leichtbauhalle von innen ohne Schlüssel zu jeder Zeit verlassen werden.

    Der Notausgang – ideal für Leichtbauhallen ohne Publikumsverkehr

    • die kostengünstige Variante
    • nach EN 179 einsetzbar, wenn das Gebäude nicht für den Publikumsverkehr vorgesehen ist und alle Mitarbeiter über die richtige Bedienung informiert sind
    • zur Freigabe der Tür von innen wird der Drücker nach unten oder in Richtung der Scharniere gezogen, dann wird die Tür nach außen gedrückt
    • selbst in der einfachsten Variante ein Mindestmaß an Einbruchsschutz

     

    Die Paniktür – für Leichtbauhallen mit Publikumsverkehr

    • nach EN 1125 einsetzbar
    • die Bedienung ist intuitiv: über die Breite der Tür ist eine Stange angebracht, wird sie in Fluchtrichtung gedrückt, öffnet sich die Tür direkt
    • weil die Paniktür die hochwertigere Variante ist, gilt sie baurechtlich immer auch als Notausgang, umgekehrt gilt das nicht

    Fazit

    Spezielle Bedachungen und weitere Ausstattung sichern den Brandschutz der Leichtbauhallen von Herchenbach. So lässt sich einfach und schnell die Sicherheit erhöhen. Nutzen Sie die Vorteile einer Leichtbauhalle - die Wirtschaftlichkeit und die schnelle Verfügbarkeit - und lassen Sie sich von uns beraten, wie Ihre Halle den Brandschutzanforderungen genügt.

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