Lagerbedarf entsteht oft kurzfristig, doch die Wartezeit für eine Baugenehmigung kann Monate dauern. Mit „Safe&fast“ von Herchenbach wird die Halle direkt nach dem Aufbau genutzt– und das völlig ohne Risiko. Möglich macht das eine Besonderheit des Baurechts.
Halle zur Miete direkt nutzen – ohne Baugenehmigung, ohne Risiko
Der „Safe&fast“-Prozess
Los geht es wie beim normalen Prozess auch. Nach der ersten Kontaktaufnahme per Projektanfrage oder Rückrufbitte vereinbart Herchenbach innerhalb von 24 Stunden einen Kundentermin mit dem Vertriebsmitarbeiter, der das Projekt persönlich begleiten wird. Im Baukastensystem ist die Schnellbauhalle kurzfristig und trotzdem individuell geplant.
Halle direkt nach dem Aufbau nutzen
- Während beim normalen Prozess in der Regel erst einmal auf die Baugenehmigung gewartet werden muss, geht es bei „Safe&fast“ zur Miete direkt los.
- Je nach Kundenbedarf und Lieferfristen ist die Halle zur Miete kurzfristig oder innerhalb weniger Wochen aufgebaut. Montiert werden 1000m² in einer Woche.
- Genutzt werden kann die Halle direkt nach der Schlüsselübergabe – ohne Baugenehmigung.
Keine Baugenehmigung? Kein Risiko
- 3 bis 6 Monate lang ist Zeit, die Baugenehmigung für den Hallenbau beim zuständigen Bauamt einzuholen. Herchenbach unterstützt mit seiner Erfahrung aus tausenden Hallenprojekten bei der Klärung baurechtlicher Fragen.
- Liegt nach Ablauf aller Fristen keine Baugenehmigung vor, baut Herchenbach die Halle kostenfrei ab. Kunden haben ein Sonderkündigungsrecht. Damit läuft der Mietvertrag der Halle nur so lange, wie sie auch wirklich genutzt werden kann.
Zwei DIN für Leichtbauhallen – ein Vorteil
Leichtbauhallen vereinen das Beste aus zwei Welten: Ursprünglich stammen sie aus dem Messe- und Eventbereich und gelten nach DIN 13782 als „fliegende Bauten“. Gleichzeitig wurden die Gebäude ständig weiterentwickelt, auch durch die hauseigene Engineering-Abteilung von Herchenbach. Nach DIN 1991 können sie deshalb als „dauerhafte Bauten“ genehmigt werden.
„Fliegende Bauten“ ohne Baugenehmigung
Leichtbauhallen sind nicht nur schnell und einfach aufgebaut (1000 m² werden in einer Woche montiert). Durch ihre besondere Konstruktion gilt für sie eine spezielle Regelung im Baurecht. Nach DIN 13782 sind sie „fliegende Bauten“.
Das bedeutet:
- Für eine Standzeit von 3 bis 6 Monaten ist keine Baugenehmigung erforderlich.
- In dieser Zeit muss der Bau lediglich angezeigt werden.
- Dazu wird ein Prüfbuch mit TÜV-geprüfter Statik vorgelegt.
Die Systembauhallen von Herchenbach sind nach einem Baukastensystem gebaut, in dem industriell vorgefertigte Teile individuell kombiniert werden können. Für rund 500 Hallen-Geometrien liegen TÜV-geprüfte Statiken vor, die direkt eingereicht werden können. Eine teure, zeitaufwendige Einzelstatik ist nicht notwendig.
Dauerhaft für Standzeiten bis 50 Jahre
Gleichzeitig haben die Aluminiumhallen von Herchenbach eine hohe Standfestigkeit und sind sehr langlebig. Deshalb gelten sie nach DIN 1991 als „dauerhafte Bauten“. Zertifiziert sind sie für eine Standzeit bis 50 Jahre.
- „Dauerhafte Bauten“ sind nach DIN 1991 baugenehmigungspflichtig.
Herchenbach unterstützt mit seinem „Full-Service-Angebot“ Kunden bei allen Fragen des Baurechts. Durch eine passgenaue Kombination der beiden DIN-Regelungen kann die Halle direkt nach dem Aufbau genutzt werden. Beim „Safe&fast“-Prozess zur Miete übernimmt Herchenbach zudem das Risiko, falls wider Erwarten doch keine Baugenehmigung erteilt werden sollte.
Warum Leichtbauhallen von Herchenbach?
Jede Baugenehmigung ist eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Bauamts. Bei tausenden Hallenbauprojekten hat Herchenbach bereits mit zahlreichen Bauämtern erfolgreich zusammengearbeitet. Diese Erfahrung vereinfacht zukünftige Genehmigungsprozesse. Für jeden Einzelfall kann eine Reihe von Referenzprojekten angeführt werden. Herchenbach verfügt zudem über ein Netzwerk aus Sachverständigen und Architekten, die die Vorteile des Produkts Leichtbauhalle auf der einen und die Anforderungen der Bauämter auf der anderen Seite sehr genau kennen. Profitieren Sie von unserer Expertise.
Bei Hallen zur Miete ist der „Safe&fast“-Prozess besonders attraktiv. Nutzen Sie die Halle direkt nach dem Aufbau ohne Baugenehmigung. Herchenbach kümmert sich um baurechtliche Fragen. Wenn nach Ablauf der Zeit, für die bei „fliegenden Bauten“ keine Baugenehmigung nötig ist, wider Erwarten mit dem Bauamt kein Ergebnis erzielt wurde, baut Herchenbach die Halle kostenfrei ab. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht. Damit zahlen Sie die Hallenmiete nur so lange, wie Sie die Halle auch wirklich nutzen. Schnell, einfach und ohne Risiko.