Eines vorweg: Wer eine Leichtbauhalle für längere Zeit nutzen will, braucht eine Baugenehmigung. Mit den Herchenbach-Industriezelten geht Ihnen aber keine Zeit verloren.
Halle ohne Baugenehmigung nutzen – wir zeigen Ihnen, wie das geht
Baugenehmigung Halle: Wie lange dauert das?
Die Vorteile beim Hallenbau mit Herchenbach:
Herchenbach baut Leichtbauhallen für B2B-Kunden. Wir empfehlen, den Bauantrag bereits beim Start des Hallenprojekt so schnell wie möglich zu stellen. Es vereinfacht den Prozess, dabei auf Architekten zu vertrauen, die Erfahrung mit Baugenehmigungen von Industriezelten haben. Herchenbach bietet dabei umfangreiche Unterstützung an. Zwar haben weder der Bauherr noch der Hallenanbieter direkten Einfluss auf den Baugenehmigungsprozess. Eine detaillierte Vorbereitung mit Leichtbauhallen-Experten spart allerdings Zeit und Geld.
FAQs: Baugenehmigung für Leichtbauhallen
Die Verantwortlichkeit für den Prozess des Bauantrags liegt beim Kunden. Als Full-Service-Anbieter unterstützen wir Sie dabei. Nutzen Sie unsere Expertise als Hallen-Hersteller beim Einholen der Baugenehmigung. So können Sie Ihre Halle so schnell wie möglich auch für eine dauerhafte Standzeit realisieren.
Den eigentlichen Bauantrag können Bauherren nicht allein einreichen. Die Gesetze der Bundesländer sehen vor, dass nur Bauvorlageberechtigte das Verfahren anstoßen können. Das können zum Beispiel Architekten sein. Herchenbach kann auf ein umfangreiches Netz von Architekten zurückgreifen, die auf Hallenbau und unsere Produkte spezialisiert sind. Als Full-Service-Anbieter unterstützen wir Sie umfangreich bei der Erstellung Ihres Bauantrags.
Baugenehmigung: Wie unterstützt Herchenbach?
In Absprache mit unseren Kunden bereiten wir als Full-Service Dienstleister für Schnellbauhallen den Bauantrag so weit vor, dass er nur noch vom Bauherrn unterschrieben werden muss. Dann kann er direkt beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Kunden profitieren dabei von unserer langjährigen Branchenexpertise und aus der Erfahrung mit unterschiedlichen Bauämtern bei zahlreichen Leichtbauhallen-Projekten.
Warum kann die Lagerhalle ohne Baugenehmigung 3 bis 6 Monate direkt genutzt werden?
Unsere Leichtbauhallen können für die ersten 3 bis 6 Monate als „fliegender Bau“ deklariert werden. Für „fliegende Bauten“ ist keine Baugenehmigung notwendig. In diesem Fall muss lediglich ein Prüfbuch vorgelegt werden. Sowohl für Systemhallen zum Kauf als auch für Hallen zur Miete haben wir für über 500 Statiken die Prüfbücher bereits vorliegen und händigen sie direkt aus. So kann die Halle auch ohne Baugenehmigung innerhalb weniger Tage aufgestellt und direkt genutzt werden.
Fazit
Nutzen Sie Ihre Leichtbauhalle ohne Baugenehmigung direkt
Warten Sie nicht lange auf eine Baugenehmigung. Mit den Prüfbüchern, die für rund 500 unserer Standardhallen bereits vorliegen, können Sie Ihre Halle direkt nach dem Aufbau nutzen. Verlieren Sie keine Zeit und profitieren Sie 3 bis 6 Monate von der Regelung für „fliegende Bauten“. In dieser Zeit unterstützen wir Sie dabei, Ihren Bauantrag für Ihre Halle zu bekommen. Dann ist die Leichtbauhalle für eine Standzeit von bis zu 50 Jahren zertifiziert.
Nutzen Sie unsere Expertise als Hallenbauer mit tausenden realisierten Leichtbauhallen-Projekten und unsere Erfahrung mit zahlreichen unterschiedlichen Bauämtern. So kommen Sie schnell und einfach zu Ihrer neuen Lagerhalle.