Optimaler Brandschutz für Leichtbauhallen

  • „Harte Bedachung" baurechtlich zugelassen
  • RWA-Klappen nach EN 12101-2 zertifiziert
  • Bauliche Lösungen für Flucht- und Rettungswege

Kurzfristig wird neuer Lagerplatz benötigt, auf dem Firmengelände ist bereits eine geeignete Fläche vorhanden. Doch zum Bestandsgebäude kann nicht der in der Landesbauordnung vorgesehene Mindestabstand eingehalten werden? Mit den flexiblen Leichtbauhallen von Herchenbach lässt sich das Projekt trotzdem schnell und einfach nach der Brandschutzverordnung umsetzen.

Diese Unternehmen vertrauen auf Herchenbach

„Harte Bedachung" - auch gedämmt

Herchenbach verwendet für seine Aluminiumhallen ein hochwertiges Dachtextil aus hochreißfester Industrie-PVC-Plane. Zugelassen ist die Dachmembran dieser Satteldachhallen für dauerhaften Bau mit einer Standzeit von 50 Jahren. Alle Herchenbach-Dachplanen werden einfach über ein Keder-Nut-System montiert und bieten Schutz vor 99,8% der UVA- und UVB Strahlung. Um den Anforderungen des Brandschutzes zu genügen, bietet Herchenbach zwei spezielle Dachtextilien an.

Verfügbar als Heba-Dach+ und Hebatherm+

  • ausgestattet mit einem speziellen Glasfaservlies
  • erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben an eine harte Bedachung
  • widerstandsfähig gegenüber Hitzeeinwirkungen und Funkenflug
  • ein Brandüberschlag in die Halle wird verhindert
  • Hebatherm+ bietet zusätzliches Polyestervlies und bessere Dämmung

In beiden Varianten sorgt eine zusätzliche Innenplane dafür, dass kein Kondenswasser in die Halle oder auf die Lagergüter tropft.

Rauch- und Wärmeabzugssystem

Die textile Bedachung der Leichtbauhallen dient im Brandfall bereits als Entrauchungsfläche. Macht die Genehmigungsbehörde allerdings besondere Auflagen für Rauch- und Wärmeabzugssysteme (RWA), können ins Hallendach auch RWA-Klappen integriert werden.

  • Das System ist nach EN 12101-2 zertifiziert
  • Eine bis zu 400 m² große Halle kann mit einer Klappe entraucht werden
  • Bei größeren Hallen und entsprechenden Auflagen müssen mehr Systeme eingebaut werden
Notausgang und Paniktür

Die Arbeitsstättenverordnung, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auch in Leichtbauhallen regelt, verlangt: Jede Lagerhalle benötigt Fluchttüren. Je nach Hallennutzung stehen zwei Türmodelle zur Auswahl. Durch den speziellen Öffnungsmechanismus kann die Leichtbauhalle von innen ohne Schlüssel zu jeder Zeit verlassen werden.

Notausgang:

  • nach EN 179 einsetzbar, wenn das Gebäude nicht für den Publikumsverkehr vorgesehen ist und alle Mitarbeiter über die richtige Bedienung informiert sind
  • zur Freigabe der Tür von innen wird der Drücker nach unten oder in Richtung der Scharniere gezogen, dann wird die Tür nach außen gedrückt
  • selbst in der einfachsten Variante ein Mindestmaß an Einbruchsschutz

Paniktür:

  • nach EN 1125 einsetzbar für Leichtbauhallen mit Publikumsverkehr
  • die Bedienung ist intuitiv: über die Breite der Tür ist eine Stange angebracht, wird sie in Fluchtrichtung gedrückt, öffnet sich die Tür direkt
  • weil die Paniktür die hochwertigere Variante ist, gilt sie baurechtlich immer auch als Notausgang, umgekehrt gilt das nicht

Spezielle Bedachungen und weitere Ausstattung sichern den Brandschutz der Leichtbauhallen von Herchenbach. So lässt sich einfach und schnell die Sicherheit erhöhen. Nutzen Sie die Vorteile einer Leichtbauhalle - die Wirtschaftlichkeit und die schnelle Verfügbarkeit - und lassen Sie sich von uns beraten, wie Ihre Halle den Brandschutzanforderungen genügt.

Sie benötigen eine Beratung über Brandschutz?

Dann kontaktieren Sie unsere Experten. Wir finden die optimale Brandschutzlösung für Ihre Halle.